Wer im Netz gern später bezahlt, muss sich ab dem 20. November auf neue Spielregeln einstellen, und auch Bahnkunden und Autofahrer haben im November feste Stichtage vor sich.
- Ab 20. November gelten für Ratenkäufe und Kleinkredite strengere Regeln
- Bahn bietet ihr Familienticket ab 1. November dauerhaft an
- Neue Pkw-Typen müssen ab 29. November die Abgasnorm Euro 7 erfüllen
Neue Regeln für Ratenkauf und “Buy now, pay later”
Ab dem 20. November gilt das Verbraucherkreditrecht auch für Finanzierungen, die bislang weitgehend außen vor blieben. Erfasst werden nach Angaben der Bundesregierung Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite, Kredite mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten sowie Modelle nach dem Prinzip “Buy now, pay later”, wie sie etwa Klarna oder PayPal im Onlinehandel anbieten. Kreditgeber müssen damit auch bei kleinen Beträgen prüfen, ob Kunden die Rückzahlung stemmen können, und sie vorab umfassender informieren, so die Bundesregierung. Beruht die Bonitätsprüfung auf automatisierter Datenverarbeitung, haben Verbraucher künftig Anspruch auf eine Überprüfung durch einen Menschen. Debitkarten mit Zahlungsaufschub hat der Bundestag aus dem Anwendungsbereich herausgenommen.
Gleichzeitig fällt das sogenannte ewige Widerrufsrecht weg. Sind die Pflichtinformationen fehlerhaft, endet die Widerrufsfrist künftig spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen. Für allgemeine Verbraucherdarlehen genügt beim Abschluss zudem die Textform, eine eigenhändige Unterschrift ist damit nicht mehr zwingend. Außerdem schreibt das Gesetz die von der Rechtsprechung entwickelten Grenzen für sittenwidrig überhöhte Kreditzinsen fest.
Mehr Einblick in den eigenen Bonitätsscore
Mit demselben Gesetz erhält auch das Scoring eine neue Grundlage. Am 20. November tritt der neue Paragraf 37a des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung in Paragraf 31. Hat ein Score maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung eines Unternehmens, müssen Auskunfteien dann unter anderem die Kriterien erläutern, die den Wert am stärksten beeinflussen. Die SCHUFA kündigt an, diese Vorgaben für alle bei Vertragsabschlüssen relevanten Bonitätsscores umzusetzen und die in eine Scoreberechnung eingeflossenen Daten künftig für ein Jahr auszuweisen.
Kurz vor dem Stichtag hat zudem der Bundesgerichtshof über die Auskunftspraxis der SCHUFA entschieden. Am 21. Oktober hob er vier Urteile des Oberlandesgerichts Dresden zu Datenkopien aus dem Jahr 2023 in wesentlichen Teilen auf und verwies die Verfahren zurück. Nach Darstellung der SCHUFA fehlte die Feststellung, dass die betroffenen Scores maßgeblich waren. Die Beweislast dafür tragen demnach grundsätzlich die Verbraucher. Legen sie jedoch konkrete Nachteile im zeitlichen Zusammenhang mit einer Scoreübermittlung dar, muss die Auskunftei zeigen, dass der Score nicht ausschlaggebend war.
Familienticket der Bahn wird zum Dauerangebot
Familien können ab dem 1. November dauerhaft zum Pauschalpreis im Fernverkehr der Deutschen Bahn reisen. Das zunächst nur für die Sommerferien 2026 aufgelegte Familienticket kostet 99,99 Euro für Hin- und Rückfahrt inklusive ICE-Reservierung, eine einfache Fahrt 59,99 Euro. Buchbar ist es ab dem 26. Oktober. Bahnchefin Evelyn Palla begründete den Schritt mit der Resonanz im Sommer: Nach ihren Angaben reisten in den Ferien 100.000 Familien mehr mit der Bahn als im Vorjahr, so das ZDF.
Deutschlandticket: Bahnkunden müssen bis 30. November zustimmen
Zum 1. Januar 2027 steigt der Preis des Deutschlandtickets von 63 auf 66,80 Euro im Monat. Wer sein Abo bei der Deutschen Bahn abgeschlossen hat, muss der Fortführung zum neuen Preis und den ergänzenden Tarifbedingungen bis zum 30. November aktiv zustimmen, etwa im Aboportal oder im DB Navigator. Ohne Rückmeldung endet das Abonnement nach Angaben der Bahn zum 31. Dezember, lässt sich danach aber reaktivieren. Wer ab dem 15. Oktober bestellt hat, muss nichts unternehmen. Bei anderen Verkehrsunternehmen können abweichende Regeln gelten.
Euro 7 startet für neue Pkw-Typen
Ab dem 29. November greift die Abgasnorm Euro 7, zunächst allerdings nur für neu typgenehmigte Pkw- und Transportermodelle. Für alle neu zugelassenen Fahrzeuge dieser Klassen wird sie erst ab dem 29. November 2027 verbindlich. Die klassischen Abgasgrenzwerte für Pkw bleiben auf dem Niveau von Euro 6. Neu ist, dass erstmals auch Feinstaub aus dem Bremsabrieb begrenzt wird, auf 7 Milligramm je Kilometer bei Verbrennern und 3 Milligramm bei reinen Elektroautos, so das europäische Parlament. Zudem schreibt Euro 7 Mindestwerte für die Haltbarkeit von Antriebsbatterien vor. Für bereits zugelassene Autos ändert sich nichts, eine Nachrüstpflicht gibt es nicht.
Microsoft beendet Updates für Windows 11 23H2
Für Schulen, Hochschulen und Unternehmen steht am 10. November ein IT-Stichtag an. Dann liefert Microsoft das letzte Sicherheitsupdate für die Enterprise- und Education-Editionen von Windows 11 in der Version 23H2. Danach erhalten Geräte mit diesen Ausgaben keine monatlichen Sicherheits- und Qualitätsupdates mehr. Der Konzern empfiehlt den Wechsel auf eine unterstützte Version, für die Version 25H2 dieser Editionen sind Updates bis Oktober 2028 angekündigt. Für die Home- und Pro-Ausgaben von 23H2 war bereits im November 2025 Schluss.
Kfz-Versicherung: Wechselfrist endet am 30. November
Autofahrer, die zum Jahreswechsel den Versicherer wechseln wollen, müssen ebenfalls auf den Kalender achten. Viele Kfz-Policen laufen bis zum 31. Dezember und lassen sich mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung muss daher spätestens am 30. November beim bisherigen Anbieter eingehen, maßgeblich ist der Zugang und nicht das Absendedatum. Weicht das Versicherungsjahr vom Kalenderjahr ab, gelten andere Termine. Bei einer Beitragserhöhung ohne bessere Leistung besteht zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht, so der ADAC.
Evelyn Schmal, Redaktion finanzen.net
Dieser Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Anlageempfehlung dar. Die finanzen.net GmbH schließt jegliche Regressansprüche aus.
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